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Aufgrund er Corona-Pandemie sind viele Bürgerbüros der Städte und Gemeinden geschlossen. Die Verlängerung und Beantragung von Fischereischeinen ist somit nicht möglich. Da das Angeln weiterhin erlaubt ist und eine sinnvolle Beschäftigung darstellt, liegt nun ein Erlass des Umweltministeriums vor, der Städte und Gemeinden sowie Ausgabestellen bittet, über das postalische Verfahren die Erteilung und Verlängerung von Fischereischeinen sicherzustellen.